Allgemeine Geschäftsbedingungen – Education


§ 1 Anwendungsbereich
 
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Zirkonzahn GmbH (im folgenden Zirkonzahn) organisierten Dienstleistungen wie beispielsweise Kurse, Events, Vorträge und Übungen, welche dem Teilnehmer angeboten werden.
Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern sie schriftlich erfolgen und von Zirkonzahn unterzeichnet werden.
Andere Geschäftsbedingungen gelten nur wenn sie von Zirkonzahn schriftlich bestätigt werden.
 
 
§ 2 Einschreibung und Vertragsabschluss
 
Der Teilnehmer kann sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder unter Zuhilfenahme des auf der Internetseite veröffentlichten Formulars, mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer und aller anderen verlangten Daten einschreiben.
Mit der Anmeldebestätigung durch Zirkonzahn gilt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer, der beabsichtigt eine oder mehrere Veranstaltungen (Gegenstand des gegenwärtigen Vertrages) zu besuchen, und Zirkonzahn als abgeschlossen und die Einschreibung ist damit als bindend anzusehen.
Die Einschreibungen der Teilnehmer werden in jener chronologischen Reihenfolge berücksichtigt wie sie eingetroffen sind bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
 
 
§ 3 Datenschutz
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung vom 26. Mai 2016 und zielt einzig auf die pünktliche und vollständige Erfüllung der von Zirkonzahn vertraglich zugesicherten Leistungen ab.
Die Verarbeitung der Daten kann vom Eigentümer selbst und/oder von ihm designierten Angestellten, mit oder ohne Zuhilfenahme von elektronischen oder jedenfalls automatisierten Geräten, abgewickelt werden.
Die Aufbewahrung der sensiblen Daten erfolgt in den Räumlichkeiten von Zirkonzahn oder einem seiner verbundenen Unternehmen wobei die persönlichen Daten nicht an andere Personen oder Organisationen weitergegeben werden.
Der Teilnehmer gibt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten, welche dazu dienen die im Vertrag vorgesehenen Leistungen auszuführen und auch die Zusendung von Informationen über Zirkonzahn-Neuheiten beinhaltet.
Die Teilnehmer werden ersucht eine schriftliche Mitteilung an privacy@zirkonzahn.com zu übermitteln, falls sie diesen Dienst nicht nutzen möchten. Es stehen dem Teilnehmer die Rechte auf Löschung, Änderung usw. lt. Art. 12 der Datenschutzgrundverordnung jederzeit zu.
 
 
§ 4 Absage vor Beginn der Veranstaltung, Nicht-Teilnahme, Rücktrittsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht vom gegenwärtigen Vertrag, mittels schriftlicher Mitteilung zurückzutreten:
  • Sofern die Mitteilung 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Zirkonzahn erreicht, werden alle, in Zusammenhang mit der besagten Veranstaltung, getätigten Zahlungen an den Vertragspartner erstattet.
  • Sofern die schriftliche Mitteilung mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Zirkonzahn eingeht, werden dem Teilnehmer 50%  der Teilnahmegebühr verrechnet.
  • Sofern die schriftliche Mitteilung innerhalb 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn Zirkonzahn erreicht werden dem Teilnehmer die vollen Kosten in Rechnung gestellt.
Als Rücktrittdatums wird das Empfangsdatum der schriftlichen Abmeldung des Teilnehmers (Datum vom Posteingangsstempel von Zirkonzahn) herangezogen.
Sofern die Mitteilung an einem Freitag, Samstag, Sonntag oder, im jeweiligen Land herrschenden, Feiertag zugestellt wird, wird für die Berechnung des Rücktrittdatums der darauf folgende Werktag herangezogen.
Bei Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung, Unterbrechung der Teilnahme oder Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungsinhalte ist der Teilnehmer dennoch verpflichtet den gesamten Veranstaltungsbetrag Zirkonzahn gegenüber zu begleichen.

Der Teilnehmer hat zudem die Möglichkeit eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen, sofern diese die zur Teilnahme nötigen Voraussetzungen erfüllt und Zirkonzahn diese Information rechtzeitig mitgeteilt wird um die dafür nötigen Änderungen vornehmen zu können.
Bei Veranstaltungen die beim Teilnehmer vor Ort von einem Mitarbeiter von Zirkonzahn abgehalten werden, bucht Zirkonzahn üblicherweise Flüge, Mietauto und Übernachtung für den/die Vortragenden bereits mehrere Monate vor Beginn der Veranstaltung. Aus diesem Grund werden die oben beschriebenen Aufwendungen auch im Fall einer termingerechten Absage/Nicht-Teilnahme oder einem Rücktritt des Teilnehmers – ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Anmeldebestätigung durch Zirkonzahn – in Rechnung gestellt. Als Nachweis wird Zirkonzahn Kopien der entsprechenden Rechnungen dem Teilnehmer zur Einsicht vorlegen.


§ 5 Verschiebungen und Absagen der Veranstaltungen

Solange die Einschreibung nicht bestätigt ist, behält sich Zirkonzahn das Recht vor Veranstaltungsdaten und Preise laut Kursangebot, Internet oder anderweitig angegeben, zu ändern.

Nach Vertragsabschluss kann Zirkonzahn Änderungen vornehmen sofern diese unumgänglich, irrelevant, nicht gegen den guten Willen verstoßen und keine negativen Auswirkungen auf den gesamten Inhalt der Veranstaltung haben, wie beispielsweise der Austausch des Referenten oder ähnliches.
Zirkonzahn behält sich außerdem das Recht vor nach Bestätigung der Anmeldung Veranstaltungen aus organisatorischen oder technischen Gründen abzusagen oder zu verschieben, beispielsweise bei Nicht– Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Referenten.
Sofern sich einer, der oben genannten Punkte tatsächlich ereignet wird Zirkonzahn den Teilnehmer schnellstmöglich telefonisch oder schriftlich über die Änderung informieren. Falls nötig muss dieser, unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung durch Zirkonzahn, Gebrauch von seinen Rechten machen.
Wird eine Veranstaltung abgesagt, hat der Teilnehmer die Möglichkeit die Veranstaltungsgebühr für eine andere Veranstaltung und/oder den Kauf von Produkten von Zirkonzahn zu verwenden oder die Rückerstattung des Betrages anzufordern. 
Es besteht kein Recht auf Schadenersatz durch den Kunden.
Änderungen des Programms und der Vereinbarungen während der Veranstaltung aufgrund  unvorhersehbarer und unvermeidbarer Gründe sind nur dann erlaubt sofern sich diese nicht auf die grundlegenden Programmpunkte der Veranstaltung auswirken.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr mitgeteilt. Die Zusendung der Rechnung erfolgt abhängig von der jeweils vereinbarten Zahlungsbedingung wie beispielsweise Vorauskassa, Bankeinzug, Scheck oder ähnliches.
Die Teilnahmegebühr ist gemäß Zahlungsvereinbarung, in Euro, mindestens und vollständig 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt, gilt der Vertragspartner in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist Zirkonzahn befähigt den in Zahlungsverzug befindlichen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Benötigt der Teilnehmer eine Unterkunft so erfolgt die Bezahlung derselben direkt zwischen Teilnehmer und Beherbergungsbetrieb. Reisespesen sowie alle weiteren Spesen, sofern nicht anderweitig im Veranstaltungsprogramm angeführt, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die gesamte Veranstaltungsgebühr beinhaltet neben der Teilnahmegebühr und eventuellen laut Angebot zusätzlich anfallenden Material- und Modellspesen auch die jeweils gültige Mehrwertsteuer.


§ 7 Copyright

Zirkonzahn behält sich alle Rechte, auch jene der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Veranstaltungsmaterial und Teilen daraus, vor. Das Veranstaltungsmaterial oder Teile daraus dürfen nicht vervielfältigt, kopiert, missbraucht oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden – weder handschriftlich noch in gekürzter Form oder mit Hilfe von elektronischen Geräten.
Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Respektierung geistigen Eigentums in Form der Autorenrechte, Copyright, Markenrechte und ähnlichem.


§ 8 Pflichten des Teilnehmers und Haftung

Der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet sich zum regelmäßigen und persönlichen Besuch der Veranstaltung, pünktlich zu erscheinen und an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen.
Bei Veranstaltungsbeginn ist der Teilnehmer verpflichtet eine Zahlungsbestätigung der entrichteten Gebühren vorzulegen, sofern nicht anders vereinbart. Wenn der Teilnehmer diese nicht vorlegen kann darf er nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Es ist untersagt Haustiere zu Kursen, Vorträgen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen mitzubringen.
Die Veranstaltungen von Zirkonzahn sind derart gestaltet, dass ein interessierter, aufmerksamer, zur Mitarbeit bereiter Teilnehmer das Veranstaltungsziel erreichen kann. Zirkonzahn haftet nicht für den Erfolg der Weiterbildung und erfüllt die Vereinbarungen gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorlagen.
Der Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung von Zirkonzahn beschränkt sich auf Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln. Der Teilnehmer verpflichtet sich außerdem die Regeln des Veranstaltungsortes zu beachten und einzuhalten.
Zirkonzahn haftet nicht für eventuellen Diebstahl, Schaden und Missbrauch von Wertsachen, Foto- und Videokameras, Mobiltelefonen, Kreditkarten, Bargeld etc. Jegliche Verantwortung für die Nicht – oder nur teilweise Einhaltung von Vereinbarung mit Dritten für welche Zirkonzahn als Vermittler tätig ist, wird ausgeschlossen.

Für alle nicht – vertraglich geregelten Verantwortungsbereiche gelten die gesetzlichen Vorlagen, wobei die vorliegenden Bestimmungen von Zirkonzahn diesen gegenüber Vorrang haben.


§ 9 Sonstiges

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen schmälern in keinerlei Hinsicht die Gewohnheitsrechte des Teilnehmers.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen von diesen AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall die Klausel durch eine solche Bestimmung zu ersetzten, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der weggefallenen Klausel möglichst nahe kommt und die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
In verschiedenen Staaten gelten feste Bestimmungen für Reisepass und Visum. Zirkonzahn ersucht die Teilnehmer sich über diese Bestimmungen zu informieren und diese zu befolgen ohne Zirkonzahn in andere, vom Vertragsgegenstand abweichende, Aktivitäten einzubeziehen.


§ 10 Abänderungen des Leistungsumfangs und der Konditionen

Zirkonzahn behält sich das Recht vor jederzeit Änderungen an Produkten/Dienstleistungen, Handlungen, den vorliegenden Geschäftsbedingungen und Veranstaltungsdaten vorzunehmen um neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten um sich an gesetzliche Bestimmungen und Regelungen anzupassen.


§ 11 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag ist ausschließlich vom italienischen Recht geregelt. Eventuelle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus der Interpretation des vorliegenden Vertrages ergeben, sind ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtes Bozen.

Bei weiteren Fragen, allfälligen Zweifeln oder Ungewissheiten ersuchen wir die Zirkonzahn GmbH zu kontaktieren:
(Tel. 0039 0474 066 660)
info@zirkonzahn.com

Version vom 30.06. 2016.
(Druckfehler vorbehalten)